Die Rechte hat zum Demokratiebegriff immer ein ambivalentes Verhältnis gehabt. Dies ist vor allem durch ein unterschiedliches Definitionsverständnis geprägt, da die Formen und konstitutionellen Ausprägungen der Demokratie durchaus vielfältig sind und auch die politischen Präferenzen jeweiliger Gruppen auseinandergehen. Einigkeit besteht zumeist in der etymologischen Herleitung der „Volksherrschaft“, deren Auslegung durch die Machthaber, die den Demokratiebegriff für sich in Anspruch nehmen, ...
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