Kaum ein Begriff wird so inflationär benutzt, wie der der Demokratie. Demokratisch hat alles zu sein; an der Demokratie, gerade der moderner, westlicher Prägung, hat die Welt sich zu orientieren. Folgt man dem allgemeinen Narrativ, liegt das Heil der Menschheit in ihr, steht und fällt sie mit ihr. Doch wenn man über Demokratie sinnvoll sprechen möchte, dann muss man sich zuerst ihrer Bedeutung bewusst werden – und unweigerlich im Verlaufe dessen feststellen, dass es viele Vorstellungen der Demokratie gab und gibt und ihre jetzige Form, hier in Europa, nur einen Schatten ihres einstigen Wesens ausmacht. Doch um dies nachvollziehen und einordnen zu können, ist ein Blick in die Geschichte, die Geschichte der Demokratie, nötig.
Begonnen hat alles im heutigen Griechenland um Athen. Als ab 700 v. Chr. die Region aufgrund verschiedener Clanrivalitäten im Ringen um die politische Vorherrschaft in zunehmendes Chaos zu stürzen drohte, ersann Solon eine Verfassung, die als eine Urform der Demokratie gelten muss, wenngleich sie wenig gemein hatte mit ihren späteren Namensvettern. Die neue Staatsform war also aus der Not geboren und erhob sie zur Tugend: Nur mit der Unterstützung der breiten Masse der Bürger war Herrschaft angesichts der hohen Konkurrenz und Rücksichtslosigkeit ihrer Durchsetzung noch zu legitimieren.
Doch wenn von für uns üblichen Begriffen wie Staat und Herrschaft die Rede ist, muss man sich vor Augen führen, um was genau es damals dabei ging, wenn wir heute derlei Konzepte in diese Zeit projizieren, die wir automatisch mit riesigen Verwaltungseinheiten mit entsprechenden bürokratischen Einrichtungen verbinden. Der griechische Begriff demos bedeutet nicht, wie allgemein kolportiert „Volk“, sondern „Dorf“ – womit schon der Anwendungsbereich des politischen Organisationsprinzips der antiken Demokratie abgesteckt wäre. Auch wenn dieser sich selbst im alten Athen später auf etwas größere Gebiete erstreckte, als gemeinhin mit Dörfern assoziiert, war die Gesamtzahl der zur Partizipation berechtigten Bürger nicht größer als 30.000. Der Staat, um den es dabei ging, umfasste in seiner Blütezeit ca. 250.000 bis 300.000 Einwohner, von denen allerdings nur knapp 10-20 % volle Bürgerrechte, einschließlich des Wahlrechts, genossen. Frauen, Sklaven und Ausländer hatten dieses Recht nicht.
Gewählt wurden in Athen verschiedene politische Ämter, jedoch war die wichtigste Einrichtung, gerade im Sinne einer Demokratie, die Volksversammlung, auf der nicht nur jeder wahlberechtigte Bürger gleiches Stimmrecht sondern auch das Recht zur freien Rede hatte. Hierin wird bereits der größte Unterschied zwischen modernen Demokratien und dem Athener Modell deutlich: Der Parlamentarismus, wie er in der gesamten EU sowie ihren Mitgliedsstaaten, zu finden ist, unterscheidet sich von der altertümlichen Form der Demokratie in Athen im Wesentlichen durch einen eklatanten Mangel an direktdemokratischen Elementen, wie er in der attischen Volksversammlung zum Ausdruck kam. Einzig die Schweiz hat im europäischen Kulturraum diesen Pfeiler der Volksherrschaft aktiv bewahrt.
Interessanterweise werden gerade innerhalb der EU-Institutionen, deren demokratische Legitimität selbst von diversen Staatsrechtlern bezweifelt wird, Entscheidungen plebiszitären Ursprungs, sei es das Schweizer „Minarett-Verbot“ oder das irische „Nein“ zum Lissabon-Vertrag, mit kritischen Äußerungen bedacht, was den Verdacht nahe legt, dass direkte Einflussmöglichkeiten der Bürger in modernen europäischen Massendemokratien eher als Hindernis und Problem denn als fundamentaler Ausdruck der bürgerlichen Rechte betrachtet werden.
Doch gerade die plebiszitäre Entscheidung des Volkes hat das zentrale Element einer Demokratie zu sein, wenn sie Volksherrschaft bedeuten und sein will. Die repräsentative Demokratie oder der Parlamentarismus sind im strengeren Sinne eher Oligarchien als Demokratien, da sie dem Staatsvolk einzig die Wahl derer lassen, die in ihrem Sinne Entscheidungen zu treffen haben und im Zuge dessen beinahe sämtliche anderweitige Entscheidungs- und Verfügungsgewalt an sich nehmen. Diejenigen, die zur Wahl bereit stehen, entstammen in heutigen Massendemokratien durchorganisierten Kaderschmieden aus Politik, Wirtschaft und Medien und sind dem deutschen Grundgesetz nach einzig gegenüber ihrem Gewissen verpflichtet, was von vielen als Freifahrtschein für Korruption und Drehtüreffekt interpretiert wird.
Eines der größten und gefährlichsten Probleme moderner Demokratien, der Lobbyismus, wird so zur politischen Normalität und führt den eigentlichen Anspruch dieser Staatsform ad absurdum. An die Stelle von Athener Bürgern, die selbst ihre Belange in die öffentliche Debatte einbrachten und darüber abstimmten, ist heute eine undurchsichtige Funktionselite getreten, die sich nach Gutsherrenart die im Staate zur Verfügung stehenden Pfründe zuteilt und vermittels multimedialer Propaganda Dissens aus dem öffentlichen Raum verbannt.
Gegenüber organisierten Interessengruppen, gerade aus der Wirtschaft, die von straff geführten Lobby- und Parteizirkeln vertreten werden, ist der moderne Bürger völlig macht- und belanglos geworden. Gerade die Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzipes durch supranationale Organisationen wie der Europäischen Union tut dabei ihr übriges und verlagert immer mehr Entscheidungs- und Verfügungsgewalt, die einst in Kommunen und Regionen lag, in zentralistische Kommissionen, die nicht selbst vom Bürger gewählt werden können.
Doch selbst wenn es in modernen Demokratien zu direktdemokratischen Verfahren kommt, die in der Regel schon von Beginn an in ihrer politischen Reichweite entsprechend gestutzt werden, kann von freier Entfaltung des Volkswillens nicht die Rede sein: Zumeist werden massive Werbebudgets freigesetzt, um den von der jeweiligen Elite gewünschten Ausgang herbeizuführen, indem die von Bürgern getragenen Anliegen in einer Flut aus professionellen, übermäßig zahlreichen Materialien und medial gestreuten Botschaften ertränkt werden. Im seltenen Falle einer dennoch erfolgreichen von Bürgern getragenen Entscheidung ist ihre Umsetzung durch die Politik ebenfalls nicht garantiert. Volksentscheide können wiederholt werden, Mittel können angeblich plötzlich knapp sein, Formfehler auftauchen.
Die attische Demokratie sah eine aktive Beteiligung eines jeden Vollbürgers an der Demokratie vor. So wurden beispielsweise im Wechsel Dutzende aus jeder Region des Staates in den Rat der 500 hineingelost. Ganz anders verhält es sich heute mit den zur Wahl stehenden Parteien in der modernen Demokratie oder gar der Besetzung von Gremien innerhalb überstaatlicher Gebilde. Der Bürger hat zwar auf erstere noch Einfluss, doch kann er nicht entscheiden, wer für eine Partei antrittt und welches konkrete politische Programm diese und ihre Vertreter umsetzen. Die Macht des Volkes weicht so dem Prinzip Hoffnung. Dies erklärt eben auch die angebliche Politikverdrossenheit der heutigen Bürger, von denen die meisten nicht „verdrossen“ sind – sondern gelernt haben, dass ihre Forderungen aufgrund von „Alternativlosigkeit“ keine Entsprechung in der Politik finden werden. Und anstatt einen anderen Ausgang bei immer gleichen Voraussetzungen zu erwarten, verzichten sie vielmehr darauf, sich von der heutigen Demokratiesimulation umschmeicheln zu lassen.
Die moderne Praxis der Einbürgerung Zugewanderter verzerrt das Spektakel noch weiter: Der Wille des Volkes, den die Demokratie schließlich zum zentralen Element erhebt, beruht auf einer gewissen historischen und kulturellen Kontinuität und drückt sich in der Errichtung und Aufrechterhaltung von politischen und gesellschaftlichen Institutionen aus, die ein Volk hervorgebracht hat. Wenn dieses aber durch die Verteilung von vollen Bürgerrechten an Einwanderer in seinem Stimmanteil – zusätzlich zu den schon beschriebenen legitimatorischen Problemen moderner Demokratien – geschwächt wird, dann verliert die aktive Partizipation des Bürgers mit voranschreitender Zeit zunehmend an Bedeutung.
Die kurzen Legislaturperioden verhindern (zusammen mit dem Desinteresse der Neubürger an den langfristigen gesellschaftlichen und kulturellen Projekten einer Nation) die nachhaltige Etablierung einer Ordnung, wie sie dem eigentlichen Volkswillen entspricht. Die politische Debatte verschiebt sich hin zu bloßen materiellen Verteilungsfragen, in der jeder Beteiligte seine Ansprüche abstecken möchte. Mehr ist auf der Grundlage von sich in Vielvölkerstaaten entwickelnden politische Einheiten kaum zu erwarten – dennoch wird genau dies uns heute als Verkörperung des größtmöglichen Fortschritts von Ethik, Ökonomie und Politik verkauft, der sich in der Tradition der attischen Demokratie zwangsläufig in diese Form der Staaten- und Bevölkerungsverwaltung entwickelt.
Diese historische Gesetzmäßigkeit gilt es anzuzweifeln und infrage zu stellen angesichts der angeführten Defizite der modernen Massendemokratie. Ein Gegenentwurf zu ihr liegt in der Verkleinerung der demokratischen Verwaltungseinheit und der Rückübertragung entsprechender Souveränitäten auf diese, denn schon im alten Athen, das eine vergleichsweise gut funktionierende Demokratie vorzuweisen hatte, traten bereits Konflikte auf, die unmittelbar mit der Größe des Staatsraumes zusammenhingen. Je kleiner eine solche Einheit, desto weniger Repräsentation ist dabei nötig. Wenn aber direkte Demokratie und echte und verbindliche Repräsentation erfolgreich umgesetzt werden sollen, dann braucht es soziale Kontrolle: Wer andere vertritt, muss sicht- und greifbar sein. Seine Entscheidungen dürfen nicht im luftleeren Raum staatlicher Institutionen stattfinden, sondern müssen – gerade da sie das alltägliche Leben der Bürger betreffen – durch öffentlichen Druck direkt beeinflussbar sein. Gewissensfreiheit darf nicht dem Volke schaden. Zwar sieht das Grundgesetz dies pro forma ebenso vor – doch ist eine juristische Verfolgung derer, die dessen bezichtigt werden, aufgrund von formeller und informeller Macht von Politikern kaum möglich.
In einer Demokratie ist das Volk der Souverän und bestimmt in letzter Konsequenz über die Geschicke seines Staates. Nichts anderes bedeutet der Begriff. Das Volk muss folglich selbst über seine Gegenwart und Zukunft bestimmen können. Wie weit diese Vorstellung von derzeitigen Realitäten abweicht, ist leider nur allzu offensichtlich. Wenn wir angesichts einer durch Masseneinwanderung bedrohten ethnokulturellen Identität und Aufweichung unserer Partizipationsstärke als Deutsche in Deutschland unsere Demokratie mit Recht bedroht sehen, dann ist es unsere Verantwortung, diese Tendenzen umzukehren und dem eigentlichen Souverän unserer Verfassung, dem deutschen Volk, wieder zu seiner Gewalt zurück zu verhelfen. Auch dies wird ein demokratischer Prozess sein, bei dem am Ende mit den Füßen abgestimmt werden wird. Ganz wie in Athen damals.
„Nicht Macht korrumpiert den Menschen, sondern Furcht.
Furcht vor dem Verlust der Macht korrumpiert jene,
die diese Macht ausüben,
und Furcht vor dem Zugriff der Macht korrumpiert jene,
die ihr unterworfen sind“ (Aung San Suu Kyi).
Der Mensch ist von Natur aus grausam, habgierig, egoistisch etc.; ein Raubtier voller Bosheit, so Thomas Hobbes (1588-1679), vgl. z.B. http://horvath.members.1012.at/hobbes.htm.
Jedenfalls ist die Funktion eines Rechtsstaates keine Sache der Propaganda, wie das immer wieder von der Obrigkeit mündlich und schriftlich (Grundgesetz, Verfassung, Schutzbestimmungen, höchstrichterliche Rechtsprechung usw.) suggeriert wird.
Das angeblich demokratische rechtsstaatliche Prinzip, das vor Rechtsbrüchen durch Herrschende schützen soll und die Rechtspolitik gegenüber dem Einzelnen auf dem Prüfstand:
Meinung und Ziel der Politik:
Wegen der im Grunde edlen menschlichen Natur sei das demokratische Prinzip ausreichend, um den Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet wären, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (so Prof. Dr. Ridder, http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip). Die „Deutsche Demokratische Republik“ hatte auch ihre Demokratie und viele glaubten daran. Überall auf der Welt verschreiben die Politiker ihren Völkern das gleiche Rezept: Geld, Kapital, das Interesse der Bessergestellten, sich zu bereichern, und die geballte Macht des Staates soll alle Wunden heilen- alle anderen sollen mitjubeln. Dementsprechend dürfen Abgeordnete ihre exakten Nebeneinkünfte nicht nennen- https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-08-25/transparenzverbot-auf-bundestagde-abgeordnete-durfen-ihre-exakten-nebeneinkunfte#sthash.goAtEpaP.dpuf. Auch gilt die abweichende Meinung in Deutschland als Ausdruck von Querulantentum- vgl. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/abweichende-meinung-rechtskultur-fischer-im-recht. Die deutsche Bundesregierung betrachtet dementsprechend ihren Rechtsstaat als Erfolgsmodell- http://www.dandc.eu/de/article/damit-amtsinhaber-kontrolliert-werden. Sie meint, dass es bei der Achtung der Grundrechte überhaupt keinen Grund zur Kritik gibt (vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html). Sind die Guten wirklich oben?
Die Wissenschaft und die Lebenserfahrung:
Jeder Mensch, der Macht hat, wird dazu getrieben, sie zu missbrauchen, stellte Montesquieu (1689-1755) fest, vgl. http://de.wikiquote.org/wiki/Charles_de_Montesquieu. Die Menschen müssen begreifen, dass sie das gefährlichste Ungeziefer sind, das je die Erde bevölkert hat, meinte Friedensreich Hundertwasser (Friedrich Stowasser). Das weit verbreitete Anschmieren und Abservieren des Königs Kunde (vgl. z.B. ) und auch die Kriege sind damit erklärbar. Schimpansen verhalten sich ähnlich, vgl. z.B. http://blog-planetaverde.blogspot.de/2009/11/menschenaffen-uns-nicht-nur-genetisch.html. In der DDR verhielt sich die Gruppe der Herrschenden wie Kriminelle, die schädigen wollen. In der BRD ist es ähnlich.
Zu viele Menschen scheinen an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung (http://xn--narzisstische-persnlichkeitsstrung-sndm.com/narzismus/) zu leiden, so dass ihnen ein Zacken aus der Krone fällt, wenn sie einmal einen Fehler zugeben müssten (von http://www.oliverjanich.de/eine-narzisstisch-gestorte-gesellschaft/). Dementsprechend fördern Führungskräfte Heuchler und ächten ihre Kritiker, was auch von der Verhaltensforschung bestätigt wird- http://www.quality.de/cms/index.php/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen?start=36.
Dienstaufsichtsbeschwerden, Rechtsmittel, Petitionen usw. sind übrigens Kritiken an Führungskräften.
Auswirkungen des Verhaltens:
Freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat ist eine Mär. Bürger werden belogen, betrogen, ausgeplündert, diffamiert, diskriminiert, bevormundet (von http://www.myheimat.de/themen/berliner-platz+pegida.html).
Die Menschenwürde wird vom Staat und durch die Gerichte entzogen– Im Zweifel gegen die Freiheitsrechte (vgl. http://rrredaktion.eu/justitia-den-spreu-vom-weizen-trennen-unrecht-muss-sichtbar-gemacht-werden-am-7-mai-findet-in-muenchen-eine-kundgebung-fuer-eine-unabhaengige-justiz-statt-vom-hinterzimmer-zum-m/).
„Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus und die Demokratie braucht nicht Verfassungsschutzbehörden, sondern wache und aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich für den demokratischen Rechtsstaat einsetzen“, vgl. http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bingen/bingen/staat-gefaehrdet-verfassung_15491208.htm.
Macht verführt zum Lügen und zum Sadismus- http://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html/ und http://www.wissen57.de/die-macht-verandert-den-charakter-des-menschen.html. „Führungskräfte mit Macht verhalten sich tendenziell wie Menschen mit einem Hirnschaden“, so Prof. Dacher Keltner (University of California, Berkeley) seine Forschungen zusammen. (vgl. http://www.leadion.de/artikel.php?artikel=0901). Obama nimmt z.B. öffentlich das Recht für sich in Anspruch, amerikanische Staatsbürger ohne Anklage zu töten. Das heißt, jemand, der den Friedensnobelpreis bekam, der Professor für Verfassungsrecht war, besteht darauf, gleichzeitig Ankläger, Richter, Geschworener und Henker seiner eigenen Bürger zu sein. Ohne ihnen ein Verbrechen nachzuweisen (war unter http://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/hr/sendung_vom_13102013-106.html zu finden). Eine Auswirkung des Machtbesitzes ist auch die Gier nach Massenvernichtungswaffen und ggf. deren Anwendung. Weitere Beispiele: Der Bevölkerung wird mit Lügen, Betrug und Heuchelei nur vorgemacht, die Obrigkeit würde für edle Werte einstehen und arbeiten- http://www.neopresse.com/politik/dach/kommentar-fragwuerdige-demokratische-prozesse. Ein altes Sprichwort zum Machtbesitz: „Wer ein Amt bekommt, bleibt nicht, wie er ist, Lung und Leber kehren sich um.“
Die Politik vernichtet den Rechtsstaat, meint Professor Albrecht- . In diesem Sinne legalisierte der Bundestag (unter Führung der angeblich christlichen Parteien) auch die psychiatrische Zwangsbehandlung für systemkritische Bürger- http://phosphoros.over-blog.de/article-paranoia-und-agonieerzeugungsgesetz-horrorstaat-deutschland-psychiatriegesetz-oder-wie-man-im-rechts-114629076.html. Bei dieser Behandlungsmöglichkeit entwickeln sich Herrschende zu perversen Monstern. Keinen Hund dressiert man so, wie man sich dort anmaßt, mit Menschen umgehen zu dürfen; es ist die größte Schande seit der NAZI-Zeit. – vgl. http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_%28Brief_an_StVK_Regensburg%29.
Art. 20 GG / Grundgesetz spricht von drei Staatsgewalten, die es nicht gibt (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee).
Der Rechtsbehelf, auf den der Rechtsstaat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %, vgl. . Der Obrigkeit fällt ein Zacken aus der Krone, wenn sie Fehler zugeben müsste.
Dienstaufsichtsbeschwerden (wie auch Befangenheitsanträge) werden von Amtsträgern als „Kollektivbeleidigung aller Amtsträger durch einen Querulanten“ empfunden (vgl. http://www.refrago.de/Was_ist_eine_Dienstaufsichtsbeschwerde.frage241.html).
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen gewollter Verdrehung der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html).
Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt (aus http://grundrechteforum.de/231367). Eine Art Gruppenegoismus (Neid, Missgunst etc., vgl. z.B. http://www.alltagsforschung.de/voller-missgunst-warum-sind-wir-neidisch/), Gruppennarzissmus (Selbstverliebtheit) mit Fremdenfeindlichkeit? Untertanen und Obrigkeit sind fremde Gruppen? Über „das rechte Pack“ braucht man sich nicht beschweren, so lange die Obrigkeit Untertanen schikaniert.
Jedenfalls:
Den Rechtsstaat, der den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht und wir entfernen uns immer weiter von diesem Ideal, vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134.
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740. Dass auch der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht abhilft und es sich für die Regierungen rechnet, als “Billigung und Belohnung”, Straftaten gegen die Menschenrechte zu begehen, wird unter http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/ bestätigt. Richter und Rechtsanwälte machen es übrigens unter sich aus, was ihnen am bequemsten ist (vgl. http://home.broadpark.no/~wkeim/files/PLantiko07-1-11BGHRuege.pdf). Also nach Arbeitsaufwand, Geld, Korpsgeist und anderen niederen Interessen. Rechtsanwälten, die beim Machtmissbrauch nicht mitmachen, wird die Zulassung entzogen (z.B. Plantiko, Schmidt -vgl. http://www.hu-marburg.de/homepage/kirche/info.php?id=236). Staranwalt Rolf Bossi hatte auch eine „üble Justizkumpanei“ bestätigt und wurde dafür bestraft. Die edle Natur der Herrschenden ist nach alledem zu vergessen.
Bürgergerichte zur Schaffung der Strafbarkeit von Rechtsbeugung wären notwendig. Eine Petition dazu kann z.Zt. gefunden werden unter https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren. Auch eine Richterwahl auf Zeit wäre dienlich (vgl. http://home.broadpark.no/~wkeim/files/Plantiko07-11-29BGHVortrag.html). Ein regierungsunabhängiges Qualitätsmanagement (Verhaltensforschung, Meinungsumfragen usw.) wäre auch dringend nötig. Das Pochen der Herrschenden auf ihre edle Natur und das verlangte Vertrauen darauf sind jedenfalls untauglich, was auch die Geschichte bewiesen hat.
PS: Weiterverbreitung und Kürzungen bzw. Änderungen gestattet!
Warum ich als deutsches Freiwild PEGIDA begrüße:
In Deutschland gibt es zweierlei Recht.
Dies ist die Rechtlosigkeit des Freiwildes gegenüber einem Bevorzugten. Ich bin kein „Nazi“ und noch nicht einmal rechtsradikal. Ich war fast 20 Jahre SPD-Mitglied. Ich bin nur gezeichnet von fast acht Jahren unterstütztem Terror eines „bereichernden Nachbarn“. In den Systemmedien liest man natürlich nichts darüber. Alles was man denen schickt, wird genau so abgeblockt wie unsere zahlreichen Beschwerden bis zum Bundestag, Landtag, BundesVerf.Ger., Europ.Menschenr.ger.hof u.s.w. Eine wirksame Beschwerdemöglichkeit gibt es hier nicht! Es gibt auch keine Grundrechte.
Mit ca. 20 Verfahren hat man mit Willkür und Prozeßbetrug versucht, die Habgier des „Nachbarn“ zu befriedigen. Alle seine Straftaten hat man nicht verfolgt, trotz aller Beweise. Im Gegenteil, man hat immer versucht, dem Opfer etwas anzuhängen. Ein Strafbefehl ohne Beweise in Sippenhaft. Obwohl der StA die Ermittlungen acht Monate vorher wegen fehlender Beweise eingestellt hatte, wird aufgrund klar erkennbarer massiver Verleumdung des gegner. Anwalts ein Exempel statuiert … Willkür und Gesetzlosigkeit im „Rechtsstaat“. Ein Anwalt? Schade um’s Geld! Nur Täuschung!
Nun wird uns der Weg zum Haus versperrt, nachdem man uns jahrelang den Weiterbau des Hauses verwehrt hatte. Wir werden mit Mord bedroht, nachdem der Nachbar, nach einem Überfall auf mich 2008, versucht hatte, meinen Sohn mit einem Pflasterstein zu erschlagen. Das dürfen Bevorzugte, wenn man den totgeschwiegenen Umgang mit Messerstechern, Tottretern und Vergewaltigern verfolgt … Bevorzugte werden einfach nicht bestraft, deshalb steigt die Kriminalität so rasant!
Offensichtlich sind wir vogelfrei im Rechtsstaat! Die Polizei kommt nicht, wenn wir sie rufen, die StA bearbeitet unsere Anzeigen nicht und Auskünfte erhalten wir von der Justiz auch nicht. Alles beweisbar, Herr Dr.T.
Wer sich wehrt ist ein Quertreiber, „hat verquere Ergüsse“(Juristensprache !), Pack, Dreck, Nazi, Ratten oder Dumpfbacken. Nur eine Schande sind gerade die hier geschilderten Zustände. Wer die Opfer beschimpft und zu Tätern macht, ist mit Sicherheit nicht redlich!
Wieviel Rechtsstaat ist noch in Deutschland? Bei uns keiner!
Und nun wird das Land geflutet … Da kann man sich vorstellen, was dem Freiwild blüht!