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Rechte_Demokratiekritik

(Rechte) Demokratiekritik

Die Rechte hat zum Demokratiebegriff immer ein ambivalentes Verhältnis gehabt. Dies ist vor allem durch ein unterschiedliches Definitionsverständnis geprägt, da die Formen und konstitutionellen Ausprägungen der Demokratie durchaus vielfältig sind und auch die politischen Präferenzen jeweiliger Gruppen auseinandergehen. Einigkeit besteht zumeist in der etymologischen Herleitung der „Volksherrschaft“, deren Auslegung  durch die Machthaber, die den Demokratiebegriff für sich in Anspruch nehmen, jedoch ebenfalls sehr dehnbar und unkonkret ist. Ferner dürfte hierbei das entscheidende Problem in der Frage liegen, ob sich diese Volksherrschaft durch unmittelbare plebiszitäre Elemente oder durch mittelbare Volksvertretung ausdrückt.

Im nachfolgenden Text sollen einige Elemente der rechten Demokratiekritik untersucht und dabei auf logische Fehler und richtige Erkenntnisse überprüft werden.

Legitimationsgrundlagen der Herrschaftsausübung.

Jede politische Ordnung benötigt Macht, mittels derer sie effektiv ihre administrative Agenda durchsetzen kann. Der deutsche Soziologe Max Weber definierte Macht als die „(…) Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“. Carl Schmitt beschreibt es mit dem sogenannten Ausnahmezustand, indem er in „Der Begriff des Politischen“ schreibt: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“. In der Synthese beider Machtdefinitionen tritt die „Macht“ in ihrer konkreten Gestalt immer erst in einem Zustand des konkreten Widerstandes oder gesellschaftlichen Ausnahmesituation auf. Sie ist zwar auf der gesellschaftlichen Metaebene permanent evident, doch erfahrbar wird sie erst in ihrer Durchsetzungsfähigkeit gegenüber Widerständen.

Da Macht allerdings nur eine begrenzte gesellschaftliche Ressource ist, manifestiert diese sich zumeist in einem Herrscher, der im Verhältnis zu den Untergebenen durch deren direkte oder konkludente Zustimmung legitimiert wird. Unbestreitbar beruft sich die Diktatur auf den dauerhaften Modus der konkludenten Zustimmung, während die Demokratie ihrem Wesensgehalt nach direkte Partizipationsmöglichkeiten anbietet um diese Macht bspw. durch Wahlen auch direkt zu bestätigen.

Hierbei tritt jedoch eine reale Problematik des Demokratiebegriffs zutage, da sich vor allem im 20. Jahrhundert nahezu jede offensichtliche Diktatur mit dem Etikett „demokratisch“ geschmückt hat und damit die deutlichen Unterscheidungskriterien von Demokratie und Diktatur verwischt wurden. Ein Paradoxon, welches auch die rechte Demokratiekritik aufgegriffen hat. Denn Wahlen allein können schnell einen rein simulativen Charakter annehmen, indem sie diktatorische Herrscher einfach nur bestätigen oder diese gar an die Macht bringen können. Hierbei lassen schließlich viele Demokratietheorien den Faktor der Demagogie und Propaganda unberücksichtigt. Die Demokratie wäre also rein theoretisch in der Lage, den Selbstzerstörungsknopf zu aktivieren, wodurch undemokratische Protagonisten sich aber dennoch durch die Demokratie legitimieren ließen.

Das Mehrheitsprinzip

Als schützendes Korrektiv soll sich hierfür das Mehrheitsprinzip niederschlagen, welches sich logischerweise in den entsprechenden Wahlsystemen widerspiegelt. Doch auch dies bietet keine befriedigende Erklärung, da die „Mehrheit“ keine Garantie für „Richtigkeit“ oder politische Notwendigkeiten bieten kann. Gerade im Zeitalter fortgeschrittener massenpsychologischer Instrumente kann der Mehrheitsgedanke wohl kaum als Indikator für eine stabile politische Legitimation genommen werden.

Wir sehen also, dass die Herrschaftslegitimation einer Demokratie mehr Voraussetzungen benötigt als nur das funktionale und technokratische Wahl- und Mehrheitsprinzip. Es braucht einen übergeordneten Rahmen, der langfristige und gesellschaftspolitische Stabilität garantiert. Hier würde sich zunächst eine Verfassung logisch herleiten lassen, aus der heraus sich aber auch lediglich ein langfristiger Bestand der demokratischen Praktiken ableiten ließe. Auch eine Verfassung als solche kann nur einen abstrakten und weiten Rahmen abstecken. Die eigentlichen politischen Realitäten werden allerdings woanders geschaffen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein anschauliches Beispiel dafür, dass sich auch der Verfassungsrahmen mit propagandistischen Mitteln willkürlich uminterpretieren und dieser einschneidende, reale Entwicklungen wie bspw. die Masseneinwanderung nur unzureichend regeln kann. Die politischen Entscheidungsträger können sich zwar an entsprechenden Orientierungsankern festhalten. Doch gerade die metapolitische Stoßrichtung innerhalb des heutigen Zeitgeistes beweist, dass ideologische Einflussnahmen auf die jeweilige Bevölkerung weitaus mehr realpolitische Macht ausüben können, als es die teleologischen Auslegungen der Verfassung zulassen. An dieser Stelle findet jedoch auch der entscheidende Fehler der fundamentalen Demokratiekritik statt, die maßgeblich in altrechten Zusammenhängen stattfindet. Aus der realen politischen Impotenz der heutigen demokratischen Systeme findet quasi eine ontologische Demokratiekritik statt, obwohl es dabei vordergründig um den ideologischen Begründungskern der heutigen Demokratien geht, die sich zuvorderst an einem gesellschaftlich-liberalen Leitbild orientieren.

Der im Prinzip edle Gedanke der „Volksherrschaft“ findet gerade in der heutigen parlamentarischen Demokratie keine authentische Umsetzung mehr, da man diesen Gedanken zunehmend auf eine reine Interessenvertretung reduziert hat, wonach sich die unterschiedlichen Interessen des Volkes auseinanderdividieren. Angesichts des Massenzeitalters wird den Parlamentarismuskritikern zumeist entgegengehalten, dass die plebiszitären Instrumente der Demokratie ungeeignet seien, um die Effektivität des politischen Handelns zu gewährleisten. Doch diese Kritik ist vermutlich nur dann haltbar, wenn sich der politische Entscheidungsrahmen einzig und allein auf zentralistische Ebenen beschränkt und subsidiäre Prinzipien nicht vorgesehen sind. Formell ist das Subsidiaritätsprinzip auch in der Bundesrepublik gültig, allerdings in umgekehrter Weise. Die Auslagerung politischer Souveränitätsrechte auf supranationale Organisationen wie die EU, von deren Ebene aus auch immer mehr Entscheidungen ausgehen, die regionale Belange betreffen, ist eine vollkommen absurde Pervertierung des demokratischen Gedankens. Wenn das Volk als der Souverän für die demokratische Legitimierung in jeglicher Form gölte, so müsste auch anerkannt werden, dass diese Legitimierung auch nur in dem begrenzten Rahmen des Volkes stattfinden kann, welches sich unter dem Dach des Nationalstaates sammelt. Die sukzessive Erosion des Nationalstaates jedoch führt schließlich zur Abschaffung der Demokratie und nicht, wie in einigen rechten Demokratiekritiken postuliert wird, die Demokratie zur Abschaffung des Nationalstaates.

Die Demokratie bietet genügend Elemente, die dem Gedanken der Volksherrschaft gerecht werden können, die derzeitige ideologische Metaebene des Liberalismus ist lediglich nicht willens, dies auch effektiv und authentisch zum Ausdruck zu bringen. Die parlamentarische Demokratie kann demnach keineswegs repräsentativ für den demokratischen Gedanken stehen. Sie stellt maximal ein demokratisches Surrogat dar und hat sich in der Praxis ohnehin zu einer privilegierten Parteienoligarchie entwickelt, die politischen Diskurs und Entscheidungsgewalt lediglich simuliert, aber das politische Primat schon längst den modernen „zivilisationsdynamischen Prozessen“ (Sloterdijk) überlassen hat und sie lediglich reagierend und nicht agierend behandeln kann.

Universalität des Demokratiebegriffs

Die liberale Begründung der Demokratie folgt gleichzeitig auch einer universalistischen Ausprägung des Demokratiebegriffs. Das derzeitige westliche Demokratiemodell ist mit einem Absolutheitsanspruch ausgestattet, der diesen auch in einem globalen Kontext versucht zu implementieren. Die Demokratie wird hierbei als das absolute Fortschrittsevangelium begriffen, welche den Beweis für die Modernität der westlichen Zivilisation liefert, während andere Staaten nach der Schwarz-Weiß-Schablone mit allerlei moralisch negativen Etiketten konnotiert werden, sofern diese sich nicht dem konventionellen Demokratieverständnis des Westens unterordnen wollen.

Fazit:

Wir sehen also, dass die heutigen Zustände vom eigentlichen Grundgedanken der Demokratie weit entfernt sind. Eine abschließende Bewertung der vielfältigen Angebote auf dem demokratietheoretischen Markt wäre jedoch nicht angemessen und verlangt nach tiefgründigen historischen, philosophischen, ökonomischen und politischen Analysen, die u.a. in dem aktuellen IG-Themenmonat skizziert werden. Heute gilt jedoch ohne Zweifel, dass die Diskrepanz zwischen den politischen Realitäten und dem demokratischen Anspruch immer größer wird. Als Identitäre ist es daher unsere Aufgabe, mit unseren Überlegungen und der tagtäglichen politischen Arbeit dem edlen Anspruch wieder gerecht zu werden.

Demokratiekritik Metapolitik Peter Sloterdijk

Über Daniel Fiß

Daniel Fiß
Studiert in Rostock Jura und Politikwissenschaften. Leiter des identitären Projektes "Kontrakultur MV".

Ein Kommentar

  1. Der Autor hat vollkommen die falschen Schlüsse gezogen.
    Er sieht die Demokratie nur nach ihrer etymologischen Herleitung als „Volksherrschaft“. Dass man aber nicht nur ausschließlich nach einer Wortherkunft gehen kann, um das große Ganze dahinter zu verstehen, missachtet er.
    Jedes Herrschaftssystem hat gewisse Alleinstellungsmerkmale entwickelt, was es besonders macht. Das einzige Alleinstellungsmerkmal der Demokratie ist das Mehrheitsprinzip (es ist die Definitionsgrundlage der Demokratie – wie geschrieben darf man nicht allein nach der etymologischen Bedeutung eines Wortes gehen!). Alle anderen Merkmale, welche einer Demokratie unterstellt werden, finden sich auch in anderen Herrschaftsformen wieder (Meinungsfreiheit, usw.).
    Wie der Autor richtig schreibt:
    »[…] die „Mehrheit“ [ist] keine Garantie für „Richtigkeit“ oder politische Notwendigkeiten […]«
    Doch anstatt nun die logischen grundlegenden Schlüsse zu ziehen verfällt der Autor in jene Lage, welche er bei den „Altrechten“ (sehr schwammiger Begriff) kritisierte: Er verliert sich in praktische Probleme der Demokratie und philosophiert über die EU und Bundesrepublik und wie man ihre Fehler am besten gerade biegen könnte.
    Vielleicht sollte sich der Autor nicht hinter einer vermeintlich besseren Auslegung des Demokratiebegriffs verstecken, sondern die notwendigen Schlüsse ziehen, um seinem Volk eine Zukunft zu bieten: Ein grundlegender Wechsel dieses aufgezwungenen Systems!

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